Ackerhelden

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Auch das Angebot Ackerhelden ist für uns ein deutliches Zeichen des einfach zu geringen Angebots an kleingärtnerisch zu nutzender Flächen in unserer Region. Besonders in den Verdichtungsräumen ist die Nachfrage nach gärtnerischer Betätigung so stark wie selten zuvor. Leider wurden die durch Vereine ehrenamtlich verwalteten Flächenangebote aus dem Grundstücksbestand der öffentlichen Träger in den letzten Jahrzehnten immer weiter reduziert. Die Folge davon ist, dass nun bei der steigenden Nachfrage nach solchen Gärten private Anbieter in diese Lücke stoßen und diesen Mangel wirtschaftlich nutzen.

Wir möchten es Ihnen überlassen, ob Sie die nach unserer Meinung aus der Mangelsituation heraus erzeugten Angebote solcher Kleinflächen mit häufig jährlich wechselnden Nutzern bevorzugen oder eher einen Kleingarten in einer Kleingartenanlage mit einer Mischung von ein- und mehrjähriger Bepflanzung und einem Strauch- und Baumbestand. Ein Garten in einer Kleingartenanlage bietet zudem die Möglichkeit der Erholung und scheint uns eine wesentlich artenreichere Pflanzen- und Tierwelt aufzuweisen. Ein solcher Garten ist auf eine längere Pachtdauer angelegt und schafft viele soziale Kontaktmöglichkeiten innerhalb der Gartenanlage und des Vereins. Er wirkt auch der Vereinsamung besonders älterer Mitbürger entgegen.

Jedes Angebot hat sicher seine Vor- und Nachteile. An Ihnen liegt es, diese entsprechend Ihrem konkreten Bedürfnis und Ihrer Lebenssituation abzuwägen und für sich das Ihnen passende Angebot anzustreben.

Wir werden uns dafür einsetzen, den Bestand an kleingärtnerisch genutzter und ehrenamtlich von unseren Vereinen verwalteter und bewirtschafteter Fläche zu erhalten und möglichst auszuweiten. Wenn Sie uns unterstützen wollen, bitten wir Sie, die politisch Verantwortlichen immer wieder auf ihre Verpflichtung aus dem Bundeskleingartengesetz hinzuweisen und auf die Ausweitung solcher Angebote zu drängen. Obwohl  daraus kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann, halten wir es zusammen mit dem Kommentator des Bundeskleingartengesetzes für eine Pflichtaufgabe der Gemeinden, für  eine bedarfsgerechte Planung und Bereitstellung von Kleingartenflächen zu sorgen (Mainczyk a.a.O. §14 BKleingG Rz1 in Verbindung mit §185 Abs. 3 BauGB).

Anders sieht es in den östlichen Bundesländern und hier besonders in den Regionen mit sinkender Bevölkerungszahlen aus. Dort hat der demografische Wandel dazu geführt, dass inzwischen viele Parzellen leerstehen. Neben dem Leerstand von Wohnungen in Plattensiedlungen (der bereits zum Abriss vieler Wohnquartiere geführt hat), müssen sich manche Vereine dort wegen freier Parzellen mit der Rückgabe von Flächen an die Grundstückseigentümer beschäftigen. Schön wäre es, über diese Flächen in unserer Region verfügen zu können.