Die aktuellen Reisebeschränkungen und die teilweise erzwungene Inaktivität durch Corona führen nach den Beobachtungen vieler Kleingartenvereine zu einer deutlichen Erhöhung der Nachfrage nach solchen Grundstücken. Dieser Nachfragesituation steht leider häufig insbesondere in Ballungsgebieten wie dem Großraum Stuttgart nur eine geringe Zahl freiwerdender Gärten und damit ein sehr enges Angebot gegenüber. Dies führt oft zu recht langen Wartezeiten.
Bevor man sich daher ernsthaft um einen Kleingarten bemüht und um keinen falschen Vorstellungen nachzuhängen, scheint es hilfreich zu sein, sich zuvor gewissenhaft, ehrlich und selbstkritisch mit diesen Fragen auseinander zu setzen:
- Bin ich bereit, regelmäßig und dauerhaft die zur ordnungsgemäßen Pflege des Grundstücks notwendige Zeit aufzuwenden? Ist mir bewußt, dass der Garten nicht nur zur Erholung und zum Freizeitvergnügen dient, sondern eine ordentliche Portion Arbeit verursacht? Ist gewährleistet. dass auch bei meiner längerer Abwesenheit eine notwendige Minimalpflege vorgenommen wird?
- Weiß ich, dass auf mich bei Übernahme einer Kleingartenparzelle Zahlungsverpflichtungen zukommen? Dies ist zunächst der dem Vorpächter zu entrichtende einmalige Übernahmepreis für die von ihm zurückgelassenen Baulichkeiten und Anpflanzungen. Dieser Preis wurde zuvor vom Verein nach objektiven Regeln festgelegt und soll die Interessen sowohl des scheidenden als auch des übernehmenden Pächters angemessen berücksichtigen. Hinzu kommen dann jährliche Zahlungen für Mitgliedsbeitrag, Pacht, Wassergeld und evtl. Versicherungsprämien.
- Bin ich bereit, mich in eine Pächtergemeinschaft zu integrieren und Mehrheitsmeinungen zu akzeptieren? Ist mir bewußt, dass es in einer Gemeinschaft darauf ankommt, mit den Nachbarn ein gutes Verhältnis zu pflegen und auf einander Rücksicht zu nehmen? Will ich akzeptieren, dass es nicht nur darum geht, mich selbst zu verwirklichen, sondern dies durch gleiche Ansprüche meiner Mitpächter begrenzt ist?
- Bin ich bereit, die für Kleingartengrundstücke geltenden Regeln einzuhalten und die Bepflanzung und Nutzung so vorzunehmen, wie dies das Bundeskleingartengesetz vorsieht?
- Kleingärten wird manchmal eine gewisse Einheitlichkeit (Uniformität) nachgesagt. Doch ist mir bewußt, dass diese Regeln kein Selbstzweck sind sondern nur dazu dienen sollen, das Miteinander reibungsarm zu gestalten? Solche Regeln sind vergleichbar mit einer Hausordnung in einem Mehrfamilienhaus.
- Bin ich bereit, mich an den regelmäßigen Arbeitseinsätzen zur Pflege der von allen gemeinsam zu nutzenden Gemeinschaftsflächen angemessen zu beteiligen?
Um nicht falsch verstanden zu werden: Wir möchten Ihnen den Spaß und die Freude an diesem schönen und sinnvollen Hobby nicht nehmen. Uns liegt aber daran, als Bewerber nicht unbedacht Verpflichtungen einzugehen, mit denen weder weder Sie noch ein Verein glücklich werden, was dann Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten werden kann. Und dies gilt übrigens auch über die Coronazeit hinaus.