Funktionsfähigkeit eines Vereins

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Wie gehe ich als Vereinsmitglied in einem Kleingartenverein mit Vorstandsmitgliedern um?

Im ersten Quartal auch diesen Jahres stehen ja turnusmäßig die Hauptversammlungen in den Vereinen an. Häufig beinhaltet dann die Tagesordnung auch den Punkt „Wahlen“.

Wenn aus welchen Gründen auch immer ein Wechsel innerhalb des Vorstands eines Vereins notwendig ist, kommt es  nach unseren Beobachtungen immer häufiger vor, dass nur schwer Nachfolger gefunden werden. Offenbar ist es heutzutage wenig attraktiv, sich in einem Verein an verantwortlicher Stelle über seine eigene Mitgliedschaft hinaus zu engagieren. Dies ist eine auch bei vielen Vereinen mit anderen Betätigungsfeldern erlebte Situation. Man zahlt ja als Mitglied seinen Jahresbeitrag und damit soll es dann auch genug sein.

Dabei wird jedoch allzu leicht übersehen, dass bei Vereinen unserer Arbeitsinhalte nur der Verein den Bestand der Kleingartenanlage sichert und ohne diese juristische Klammer über die Einzelmitglieder hinaus die Möglichkeit der Bewirtschaftung einer  Parzelle nicht gegeben wäre. Deshalb ist es im Verein zwingend, dass die Funktionen besetzt sind und er handlungsfähig bleibt. Was wären denn die Alternativen ohne die Vereinsstruktur?

Der Grundstückseigentümer müsste die Verwaltung der Fläche selbst übernehmen oder dies einem Dritten gegen Bezahlung übertragen. Dieser wäre dann gehalten,

  • für die bestimmungsgemäße Bewirtschaftung zu sorgen,
  • die Verkehrssicherheit zu gewährleisten,
  • die notwendigen Arbeiten an der Gemeinschaftsfläche zu organisieren und durchführen zu lassen,
  • die Wassergeldabrechnung vorzunehmen,
  • die verschiedene Gelder (Pacht, Wassergeld, Versicherungen etc.) einzuziehen und an die verschiedenen Empfänger abzuführen.

Es wären also Arbeiten vom Umfang her vergleichbar etwa mit der Verwaltung einer Eigentumswohnung. Und der Aufwand hierfür müsste logischerweise durch eine von jedem einzelnen Pächter zu bezahlende Umlage aufgebracht werden.

Für die Verwaltung einer Eigentumswohnung werden derzeit monatlich zwischen € 12,– und € 25,– pro Einheit als angemessen angesehen. Dies wäre also jährlich zwischen € 144,– und € 300,– pro Gartenparzelle. Der jährliche Mitgliedsbeitrag eines Vereins liegt jedoch deutlich darunter. Allein schon aus diesem Vergleich werden die auf der Hand liegenden Vorteile der Verwaltung einer Kleingartenanlage durch einen Verein deutlich. Dass ein Verein darüber hinaus noch weitere Vorteile bietet, ist unbestritten. Er fördert die Gemeinschaft, sorgt für eine unparteiische Bewertung und einen ordnungsgemäßen Übergang bei Pächterwechsel, ist Ansprechpartner bei fachlichen Fragen, lässt jedem Mitglied monatlich eine informative Zeitschrift zukommen, bietet Gruppenversicherungen zu attraktiven Bedingungen an und bemüht sich um ein freundliches Miteinander innerhalb der Pächtergemeinschaft. Er vertritt zudem die Interessen der Mitglieder Dritten gegenüber.

Dies alles und vielleicht noch etwas mehr sind die Vorteile, die eine Bewirtschaftung einer Gartenanlage durch einen Verein bieten.  Und um es einem Verein zu ermöglichen, dies alles zu tun, ist die Besetzung der Vorstandsfunktionen und die ehrenamtliche Tätigkeit dieser Personen unabdingbar. Wie sieht es aber manchmal in der Praxis aus?

Ein Mitglied lässt sich vielleicht in einer Hauptversammlung nach langem Drängen begeistern, eine solche Funktion zu übernehmen. Und vielleicht wird es mangels eines Gegenkandidaten sogar noch einstimmig gewählt. Man ist ja froh, nach vielleicht zähem Ringen überhaupt einen Kandidaten gefunden zu haben. Die Versammlung sichert ihm sogar noch Unterstützung zu, insbesondere in der kritischen Anfangszeit, in der plötzlich viele neue Anforderungen auf den Gewählten zukommen. Doch wenn er dann seine Aufgabe ernst nimmt und z.B. in einem Garten ein Verhalten abweichend von den von den Mitgliedern demokratisch beschlossenen Regeln moniert und deren Beseitigung verlangt, ist er plötzlich Zielscheibe von Angriffen. Es ist erstaunlich, wie schnell dann einige Mitglieder offenbar alles besser wissen. Diese hatten jedoch nicht den Schneid, sich selbst zur Wahl zu stellen. Muss man sich darüber wundern, dass dann der erst kürzlich Gewählte spätestens bei der nächsten Hauptversammlung nicht mehr zur Wahl steht oder vielleicht sogar vorzeitig die Segel streicht und zurücktritt? Und dass keines der Mitglieder bei solchen negativen Erfahrungen mehr kandidieren will?

Wir wünschen uns, dass die Mitglieder eines Vereins

  • pfleglich und fair mit den von ihnen gewählten Vorstandsmitgliedern umgehen,
  • jedem Gewählten eine ausreichende Einarbeitungszeit einräumen,
  • mithelfen, dass die Gewählten in ihren Funktionen bestehen können und sie von den Mitgliedern unterstützt werden,
  • so dazu beitragen, dass den Gewählten das Amt Spass machen kann und
  • die nun einmal in jeder Gemeinschaft notwendigen und das Zusammenleben erleichternden Regeln einhalten.

Wenn diese Rahmenbedingungen erfüllt werden, wird es nach unserer Überzeugung und Beobachtung leichter fallen, geeignete Kandidaten für vakant werdende Funktionen in einem Verein zu finden. Letztlich profitiert davon jedes einzelne Mitglied. Vereine, die diese Regeln beherzigen, haben nach unserer Beobachtung seltener Probleme, geeignete Nachfolger für Vorstandsfunktionen zu finden. Und die Amtszeiten solcher Vorstandsmitglieder sind wesentlich länger.