Hauptversammlungen

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Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 16.03.2020 aufgrund der aktuellen Gefährdungslage ein Gesetz beschlossen, das die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen soll. Es wurde sofort wirksam. Das Gesetz regelt für eine bestimmte Zeitspanne, wie wir uns alle zu verhalten haben, damit die Chance besteht, diese Pandemie in Schach zu halten.

Bitte tragen Sie in den Vereinen dazu bei, dieses Ziel im Interesse von uns allen zu erreichen. Hierzu sollten insbesondere größere Menschenansammlungen vermieden und ausreichend Abstand zu anderen Personen gehalten werden. Wir halten es zudem für sinnvoll, bereits terminierte diesjährige Jahreshauptversammlungen in den Vereinen abzusagen und neu zu planen, sobald eine Entspannung der Situation erkennbar sein wird. Neue Zusammenkünfte (z.B. auch gemeinsame Arbeitseinsätze) sollten nur unter Beachtung dieses Gesetzes vorgesehen werden. Eine mögliche Satzungsregel, wonach jährliche Hauptversammlungen im 1. Halbjahr eines Jahres stattzufinden haben, scheint uns aufgrund der aktuellen Situation vernachlässigbar.

Verstöße gegen diese Verordnung können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Wir bitten Sie dringend, die aktuellen Regeln konsequent einzuhalten. Bleiben Sie gesund und sprechen Sie als einer dem Bezirksverband angeschlossener Verein uns an, wenn Sie hierzu noch weitere Fragen haben.

Corona-Verordnung vom 16.03.2020 

Nachtrag:
Die Ereignisse überschlagen sich. Am 17.03.2020 hat die Landesregierung die am Tag zuvor erlassene Verordnung präzisiert und mit einer neuen Corona-Verordnung vom 17.03.2020 nun in § 3 alle Vereinsveranstaltungen definitiv untersagt. Wir bitten um Beachtung.
Corona-Verordnung vom 17.03.2020

Nachtrag:
Nach Abstimmung mit den anderen Bundesländern und der Bundesregierung noch etwas ergänzte und konsolidierte Fassung.
Corona-Verordnung vom 22.03.2020 (konsolidiert)