… man lernt doch nie aus!

Margot Müller notiert die Einschätzungen von Dieter Pailer

Es wird alles auf dem Grundstück angesehen und bewertet

Innerhalb unseres Verbandes gibt es Kleingartenvereine und Siedlervereine. Ich gehöre schon immer einem Siedlerverein an und habe nicht allzu tiefgehende Kenntnis von den Gepflogenheiten in einer Kleingartenanlage.

Nun ergab es sich aber, dass unser Bezirksfachberater Dieter Pailer in seiner Funktion als „Wertermittler bei Grundstückübergaben“ die Anfrage erhielt, in einer Gartenanlage ein Grundstück einzuschätzen. Man geht wohl immer zu zweit zu so einem Termin – allerdings war unser 2. Vorsitzender Jochen Ragowski – ebenfalls als Wertermittler ausgebildet – krankheitsbedingt verhindert und konnte nicht kommen.

Das habe ich mitgekriegt und gefragt, ob es so eine Gartenbegehung auch von mir begleitet werden kann! Nach einem eindeutigen „Ja“ habe ich mich in das Thema eingelesen und einiges Interessantes und Neues erfahren:

In der Praxis der Kleingartenanlagen wird weitgehend so verfahren, dass bei Pächterwechsel der Nachfolger dem weichenden Kleingärtner eine Ablösesumme für die im Kleingarten zurückgelassenen Anlagen und Anpflanzungen zu leisten hat. Der Pächter selbst muss also für die zu entschädigenden Gegenstände Aufwendungen erbracht haben. Entschädigungsfähig sind Anpflanzungen und Anlagen, soweit sie im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind. Ausgeschlossen von der Entschädigung ist somit alles, was von einem Dritten, von der Gemeinde oder vom Kleingärtnerverein, gestellt worden ist, oder was der Pächter vom Vorgänger unentgeltlich übernommen hat.

Aus dem Erfordernis der Angemessenheit der Entschädigung ergibt sich aber, dass die Entschädigung in einem sachgerechten Verhältnis zur kleingärtnerischen Nutzung stehen und dieser Nutzungsart entsprechen muss. Maßgebend ist der „kleingärtnerische Wert“ und nicht ein unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelte Wert der Anpflanzungen und Anlagen. Angemessen ist der Wert der Entschädigung fähigen Anlagen und Anpflanzungen, der sozialen Funktion des Kleingartens entspricht.“

Diese Informationen habe ich aus dem Script der Schulung zur Wertermittlung und die entsprechenden Formulare dann auch ausgedruckt.

An einem mäßig sonnigen Dezember-Samstag trafen wir dann morgens auf der zu bewertenden Parzelle ein. Dieter Pailer hat alles genauestens angeschaut – ich habe kräftig notiert! Es war schon interessant, auf was man da so alles achten muss!

Und ich muss sagen – es hat auch Spaß gemacht! Die Arbeit der Wertermittler ist wichtig und muss auch exakt ausgeführt werden – aber die „Richtlinien“ dafür zu erlernen ist nicht das Schwierigste im Leben 😊

Ich kann nach diesem Erlebnis den Wertermittlern in unserem Bezirksverband nur danken, dass Sie diese wichtige Aufgabe übernehmen.

Margot Müller – 1. Vorsitzende