Ehrenamtliche Mitarbeit im Verein

  • Beitrags-Kategorie:Bezirksverband

Wir erleben es immer wieder, wie gerne Menschen die vielseitigen Serviceleistungen eines Siedler- und Kleingartenvereins in Anspruch nehmen. Sei es als Mitglied eines Siedlervereins durch die Nutzung der verschiedensten Angebote, die ein solcher Verein vorhält, insbesondere der Fachvorträge, Schnittkurse, Geselligkeit und Unterstützung bei anderen gemeinsamen Interessen. Sei es als Bewerber eines Kleingartens, an den oftmals ja nur über eine Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein zu kommen ist. Oder als Pächter eines solchen Gartens nach Übernahme einer Parzelle. Sie alle fühlen sich im Verein wohl und sind Teil einer Gemeinschaft, die sich bei der Ausübung ihres Hobbys gegenseitig unterstützt und Kontakte fördert.

Insbesondere in einem Kleingartenverein fallen vielerlei Aufgaben an. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sei hier an den Einzug des Mitgliedsbeitrags zur Finanzierung der Aufwände des Vereins, des an den Grundstückseigentümer abzuführenden Pachtzinses, der Berechnung und Einzug des Geldes für das verbrauchte Wasser sowie der Prämie für die zum Schutz der Gartenlaube abgeschlossenen Versicherungen erinnert. Die gemeinsam genutzten Wege und Hecken sind in Schuss zu halten. Und es ist dafür zu sorgen, dass die Baurichtlinien der jeweiligen Kommune und die Verkehrssicherheit eingehalten werden. Außerdem wird sich der Verein durch Öffentlichkeitsarbeit in der Gemeinde positiv darstellen wollen. Regelmäßige Berichte über die Vereinsarbeit in den Medien sind hierzu Bedingung. Es sind die Versammlungen abzuhalten, die nun mal zur gemeinsamen Willensbildung in einem Verein notwendig sind.

Wenn es dann aber darum geht, durch Übernahme von Verantwortung in einem Verein über die Rolle des Nutzers von Leistungen hinauszuwachsen und sich z.B. als Mitglied des Vorstands oder Ausschusses für die Gemeinschaft zu engagieren, ist die Bereitschaft häufig recht gering. Man lässt dies gerne Andere machen und hofft, dass sich hierzu letzten Endes – wenn man nur lange genug wartet – schon jemand breitschlagen lassen wird. Vereinzelt können leider dann ohne ausreichende Vorbereitung auch Zufallsentscheidungen fallen, die den Verein nicht vorwärts bringen. Die Mitgliederversammlung ist sich dabei manchmal seiner großen Verantwortung, die richtigen Leute in diese verantwortungsvolle Funktionen zu bringen, nicht so recht bewußt.

Allzu leicht werden bei Versammlungen auch tatsächliche oder vermeintliche Versäumnisse angesprochen, die dann geeignete Bewerber abschrecken. Die Kritiker haben jedoch oftmals aber nicht den Mut, selbst die Initiative zu ergreifen und es dann durch Übernahme einer Leitungsfunktion besser zu machen. Dies halten wir in hohem Maße für unfair. Die Mitglieder sollten vielmehr dankbar dafür sein, dass sich immer wieder Menschen – oft erst nach zähem Ringen – bereit erklären, eine vakant gewordene Funktion in einem Verein zu übernehmen. Und wenn dann im Einzelfall etwas nicht gleich so toll klappt, haben diese Frauen und Männer Nachsicht verdient.

Wir alle wissen, dass die Funktion in einem Verein ehrenamtlich ist. Allenfalls ersetzt der Verein tatsächlich entstandene Kosten, damit der Mitarbeiter für die Arbeit im Dienste des Vereins nicht auch noch seinen eigenen Geldbeutel belasten muss. Er macht die Arbeit, weil sie nun mal da ist, er die Sinnhaftigkeit einsieht und sie deshalb getan werden muss. Er kann möglicherweise gut organisieren und gut mit Menschen umgehen. Finanzielle Gründe können bei unseren Vereinen kein Anreiz sein.

Demnächst werden ja wieder die Hauptversammlungen anlaufen und in manchen Vereinen vielleicht auch Amtswechsel anstehen. Wir wünschen uns, dass es dabei harmonisch zugeht und im Bedarfsfall auch wieder geeignete Nachfolger für freiwerdende Funktionen gefunden werden. Davon hängt der Bestand eines Vereins und bei Kleingartenvereinen auch der Bestand der Gartenanlagen ab. Wenn der Verein als Vertragspartner gegenüber dem Grundstückseigentümer eines Kleingartengeländes nicht mehr handlungsfähig ist, verlieren letztlich die einzelnen Parzellenpächter ihr Pachtrecht und das Gelände wäre entschädigungslos zu räumen. Dies muß bei der ja unverminderten Nachfrage nach Kleingartenparzellen in unserer Region unbedingt vermieden werden. Dessen müssen sich die Mitglieder eines solchen Vereins bewußt sein.