Notlösungen sachgerecht und sinnvoll?

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Unter der Überschrift „Vorsitzende dringend gesucht“ haben wir die Situation geschildert, in der sich viele Vereine und leider manchmal auch solche in unserem Bezirksverband befinden. Und wir haben Gedanken und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, solche Defizite zu meistern. Ein weiterer Aspekt dieser Problemlage scheint uns jedoch auch erwähnenswert:

In der Zwangslage, unbedingt einen Nachfolger für einen Vorstand finden zu müssen, entstehen manchmal eigenartige und für den Verein negative Situationen. Weil nach Einschätzung vieler Mitglieder bestens geeignete Personen ihre Kandidatur versagen, sehen sie sich dann in den maßgeblichen Versammlungen allein zur Abwendung der Handlungsunfähigkeit genötigt, Personen mit einem Führungsamt zu betrauen, die hierzu gänzlich ungeeignet sind. Diese haben vielleicht bestenfalls noch den guten Willen dazu, jedoch scheint absehbar, dass sie schnell scheitern werden. Sei es, weil sie nur zur Befriedigungung ihres Egos kandidieren, sich also nur wichtig machen wollen, sie vielleicht zuhause oder in der Arbeit wenig zu sagen haben und das Amt als Möglichkeit sehen, Macht auszuüben oder es einfach an der notwendigen Intelligenz und dem erforderlichen Organisationstalent mangelt. Vielleicht sind sie auch einfach zu hitzköpfig, um ausgleichend auf die Mitglieder einwirken zu können.

In solchen Fällen sollte die Hauptversammlung genau abwägen, ob sie ein solches Risiko wirklich eingehen will. Es scheint ja dann sehr wahrscheinlich, dass die dann mit einem solchen Amt betraute Person relativ schnell den Verein an die Wand fährt. Häufig ist der Schaden dann noch größer und die Anstrengungen zur Vereinsrettung aufwändiger. In einem solchen Fall wäre es sicher angebrachter, sich mit der Nachfolgesuche Zeit zu lassen und die Wahl möglicherweise zu vertagen, um den Verein dann auch weiterhin in guten Händen zu wissen. Zu solchen gründlichen Vorüberlegungen möchten wir animieren. Es ist nicht damit getan, nur den Tagesordnungspunkt „Neuwahlen“ auf die Tagesordnung zu setzen und den Ausgang der Wahl völlig offen zu lassen.

Uns scheint es auch zu kurz gesprungen, bei Wahl eines ungeeigneten Kandidaten allein ihm dann die Schuld des Versagens zu geben und über ihn den Stab zu brechen. Eine zumindest gleichgroße Schuld sehen wir bei den Mitgliedern der maßgeblichen Hauptversammlung, die sich zuvor zuwenig Gedanken darüber gemacht hat, wem sie die Vereinsgeschicke künftig durch Stimmabgabe anvertrauen will. Sie und nur sie trägt ja letztlich hierfür die Verantwortung. Im Idealfall sollten sich neben der Hauptversammlung die noch im Amt bleibenden Vorstands-/Ausschußmitglieder hierüber Gedanken machen und vorab mit den richtigen Leuten ernsthaft reden. Sie müssen ja nach dessen Wahl mit ihm erfolgreich zusammenarbeiten. Die Wahl nur dem Zufall zu überlassen, ist sicher eine schlechte Lösung.

In diesem Zusammenhang scheint es uns auch wichtig, die Teilnahme an der Hauptversammlung für die Mitglieder attraktiv zu gestalten. Es sollte deutlich werden, dass in dieser die wichtigen und für das Vereinsleben maßgeblichen Beschlüsse getroffen werden, die ganz bestimmend für das Miteinander im Verein sind und die Beziehung zu jedem einzelnen Mitglied betreffen. Aus der Anwesenheitsqoute der Mitglieder bei solchen Versammlungen ist auch abzulesen, ob ein Verein lebt oder nur noch eine lästige und eher ungeliebte Zweckgemeinschaft ist. Eine Zweckgemeinschaft, in der die verantwortlichen Akteure den Bogen ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Mitglieder anspannen und vielleicht sogar überspannen können. Unser Wunsch ist es, dass sich die Mitglieder ihrer Macht und Einflussmöglichkeit bewusst sind und diese auch wirklich wahrnehmen. Dann ist es uns um den Weiterbestand der Vereine und um die Übernahme von Führungsfunktionen durch geeignete Personen nicht bange.