Vereinsrecht – Vereinsregister

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Immer mal wieder kommen bei uns Fragen zum Vereinsrecht an. Manchmal werden wir auch gefragt, ob und welche Veränderung bei den Funktionen eines Vereins (bei eingetragenen Vereinen) dem Vereinsregister und wie mitzuteilen ist. Wir beantworten diese Anfragen gerne. Uns liegt aber auch daran, bei den ehrenamtlichen Mitarbeitern die Kompetenz in diesen Themen zu erhöhen.

Dies alles war ja schon Inhalt verschiedener Schulungsveranstaltungen unseres Bezirksverbands. Solche Themen werden auch im Internet und verschiedenen Publikationen behandelt. Eine sehr hilfreiche und ausführliche Lektüre ist nach unserer Meinung das jeweils aktuelle Standardwerk aus dem C.H.Beck Verlag „Der eingetragene Verein“ von Sauter/Schweyer/Waldner.

Wir empfehlen auch die kostenlose Informationsbroschüre des Bundesjustizministeriums, die wir als Anhang zum Herunterladen beifügen. Gleichzeitig fügen wir die üblichen Meldevordrucke und Merkblätter des Vereinsregisters Stuttgart bei.

Wichtig erscheint uns darauf hinzuweisen, dass zur Abgabe der Veränderungsmeldungen (Wechsel im Vorstand, Satzungsänderungen) der jeweilige Vorstand verpflichtet ist und persönlich haftet. Deshalb bitte die rechtzeitige Meldung über Vorstands- und Satzungsänderungen nicht auf die leichte Schulter nehmen und dies zeitnah nach der jeweiligen Wahl oder der Beschlussfassung zur Satzungsänderung veranlassen. Und denken Sie bitte daran, dass der Antrag an das Vereinsregister durch die den Verein vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder in öffentlich beglaubigter Form gestellt werden muss. Hierzu ist in aller Regel die Einschaltung eines Notars notwendig.

Leitfaden Vereinsrecht

Merkblatt zur Protokollführung bei Vereinen

Merkblatt Satzungsänderung bei Vereinen

Merkblatt für eingetragene Vereine